Ein Richter-Hammer wird auf einen Heizungsregler geschlagen.Ein Richter-Hammer wird auf einen Heizungsregler geschlagen.

Service

Keine Angst vor dem neuen Heizungsgesetz!

September 2023

Nach mehr als einem halben Jahr Aufregung, heftigem Streit in der Regierungskoalition und großer Verunsicherung in der Bevölkerung ist das neue Heizungsgesetz - genauer gesagt das Gesetz für Erneuerbares Heizen - Gebäudeenergiegesetz (GEG) - nun beschlossen. Und obwohl im Vorfeld in den Medien viel berichtet und spekuliert wurde, wird über das Ergebnis deutlich weniger berichtet. Deshalb möchten wir als regionaler Energie- und Wärmeversorger an dieser Stelle ein wenig aufklären, Sicherheit schaffen und die dringendsten Fragen beantworten.

Die alte Heizung darf bleiben

Die gute Nachricht für viele zuerst. Niemand muss befürchten, seine bestehende und funktionierende Heizung ausbauen und durch eine Wärmepumpenheizung ersetzen zu müssen. Und natürlich darf man seine bestehende Gas- oder Ölheizung auch weiterhin warten, reparieren und instand setzen lassen. Ebenso gibt es keinen Zwang, eine Wärmepumpenheizung zu installieren, es gibt vielmehr eine Reihe von alternativen Heizungsvarianten, die wir weiter unten aufführen. Es gibt auch kein absolutes Verbot von Gas- und Ölheizungen, jedoch sollen neue Heizungen künftig zu 65 Prozent mit Brennstoffen aus erneuerbaren Energien betrieben werden können.

Unterscheidung zwischen Bestand und Neubau

Ein Teil der allgemeinen Verunsicherung ist darauf zurückzuführen, dass oft nicht klar zwischen bestehenden Gebäuden und Neubauten unterschieden wird. Und auch bei Neubauten gibt es Unterschiede, je nachdem, wo sie errichtet werden. Denn nur für Häuser in einem Neubaugebiet gilt ab dem 1. Januar 2024 die Vorschrift, nur noch Heizungen zu installieren, die die 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien erfüllen. Wer ein neues Haus in einer sogenannten Baulücke baut, für den gibt es längere Übergangsfristen – hier muss die Quote frühestens ab 2026 erfüllt werden. Für alle anderen Häuser ändert sich vorerst nichts, die alte Heizung darf weiterlaufen – sofern sie nicht älter als 30 Jahre ist. Und diese Regelung gab es schon lange. Und selbst wenn die alte Heizung irreparabel kaputt ist, gibt es längere Übergangsfristen. In Härtefällen können Hausbesitzer sogar von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreit werden.

Wärme von nah und fern

In der Vergangenheit war oft von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ die Rede. Auch wenn die Wärmepumpe in vielen Fällen eine hervorragende Lösung ist, besteht keine Pflicht hierzu. Vielmehr gibt es eine Reihe von Alternativen.

Zum Beispiel der Anschluss an ein regionales Wärmenetz. Dabei kann es sich um ein Fernwärmenetz handeln, das beispielsweise Energie aus einer Müllverbrennungsanlage bezieht und über ein wärmegedämmtes Rohrsystem die Haushalte mit Raumwärme und Warmwasser versorgt. Eine andere Lösung, wie sie auch die rhenag anbietet, ist die Nahwärme. Hier wird in kleinen, dezentralen Einheiten Wärme für eine geringe Anzahl von Haushalten erzeugt. So hat die rhenag im Neubaugebiet „Im Kamp“ in Rommerskirchen ein Nahwärmenetz errichtet. Mit einem innovativen Eisspeicher und mehreren Luftabsorbern werden hier zwei Doppelhaushälften, sechs Einfamilienhäuser, ein Dorfcafé und mehrere Tiny Houses mit Wärme versorgt – und im Sommer sogar mit Kälte zum Kühlen.

Mehr über dieses nachhaltige und effiziente Projekt erfahren Sie hier.

Wärmeplan – Kommunen in der Pflicht

Um Bauherren und Hauseigentümern Planungssicherheit bei der Wahl der neuen Heiztechnik zu geben, sind die Kommunen verpflichtet, möglichst bald einen Wärmeplan für ihr Gebiet zu erstellen. Das heißt, sie müssen zum Beispiel festlegen, wo künftig das Wärmenetz mit Fern- oder Nahwärme ausgebaut wird und wo Gasnetze für klimaneutrales Gas entstehen. Im Gebiet der rhenag unterstützt unsere Unternehmenstochter Rhein-Sieg-Netz GmbH die Kommunen bei diesem Prozess. Dazu wird zunächst eine Bestandsanalyse des aktuellen Wärmebedarfs und der daraus resultierenden Emissionen durchgeführt. Die anschließende Potenzialanalyse zeigt die Einsparmöglichkeiten auf und definiert das Zielszenario, um bis 2045 klimaneutral zu werden. Abschließend wird die Umsetzungsstrategie mit konkreten Maßnahmen für die einzelnen Gebiete erarbeitet und definiert.

Weitere mögliche Heizungsarten

Neben Wärmepumpe und Fern- bzw. Nahwärme gibt es noch eine Reihe weiterer Heizungsvarianten:
 

  • Stromdirektheizung: Früher eine eher schlechte Alternative, aber solange der Strom aus sogenanntem Ökostrom oder sogar aus der eigenen Photovoltaikanlage stammt, ist diese Variante emissionsfrei.
  • Hybridheizung: Hier wird ein Gas- oder Öl-Brennwertkessel mit einer strombetriebenen Wärmepumpe kombiniert. Da die klassischen Energieträger nur an besonders kalten Tagen zum Einsatz kommen, erfüllt sie das 65-Prozent-Ziel.
  • Solarthermieanlage: Hier wird Sonnenenergie für Heizung und Warmwasser genutzt.
  • H2-Ready“-Gasheizung: Eine Heizung, die später auf 100 Prozent Wasserstoff umgestellt werden kann. Voraussetzung ist natürlich, dass der kommunale Wärmeplan ein Wasserstoffnetz vorsieht.
  • Biogasheizung: Dies ist eine Gasheizung, die statt mit herkömmlichem Erdgas mit erneuerbaren Gasen wie Biomethan, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff betrieben wird. Auch hier muss die Heizung in den lokalen Wärmeplan passen.
  • Pelletheizung: Diese Heizung wird mit Pellets aus Holz betrieben, die im Gegensatz zur klassischen Holzheizung automatisch zugeführt werden.

Keine Sorgen vor den Kosten

Viele Hausbesitzer hatten große Bedenken wegen der hohen Investitionskosten für eine neue Heizungsanlage. Deshalb wurden im neuen Wärmegesetz verschiedene Fördermaßnahmen beschlossen, um die Hausbesitzer zu entlasten. Angefangen bei 30 Prozent Zuschuss für alle Antragsteller, weitere 30 Prozent für einkommensschwache Eigentümer im selbst genutzten Wohneigentum und zusätzlich 20 Prozent Sprinterbonus für alle Selbstnutzer, die ihre alte fossile Heizung vor 2028 austauschen. Die Förderungen können bis zu einer Gesamtförderung von 70 Prozent kombiniert werden. Als erster Ansprechpartner in Sachen Wärme steht die rhenag allen Menschen in ihrem Versorgungsgebiet als kompetenter Partner zur Seite. Für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die sich in Sachen Heizung keine Sorgen machen wollen, bietet sich die spezielle rhenag-Wärmelösung an. Dabei wird die Anlage nicht gekauft, sondern für zehn Jahre gepachtet. So entfallen die Investitionskosten zu Beginn und auch die weiteren Wartungs- und Servicekosten sind bereits in den monatlichen Gebühren enthalten. Das garantiert ruhige Nächte und stets ein wohlig warmes Zuhause.