Flamme von Gasherd mit drei Händen, die Geldscheine festhaltenFlamme von Gasherd mit drei Händen, die Geldscheine festhalten

Service

Wichtige Infos zu den Energiepreisbremsen

 Januar 2023

Zum 1. März 2023 werden die von der Bundesregierung beschlossenen Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom eingeführt. Die Entlastung für Sie als Energieverbraucherinnen und -verbraucher erfolgt aber schon rückwirkend für Januar und Februar 2023.
Dabei gibt es für Sie aktuell nichts zu tun, denn wir kümmern uns um die Umsetzung der Maßnahmen. Was die Energiespreisbremsen für Sie bedeuten, möchten wir Ihnen hier kurz erklären:

So funktioniert die Strompreisbremse

Zur längerfristigen Abmilderung der gestiegenen Energiekosten hat die Bundesregierung eine Strompreisbremse auf den Weg gebracht, die zunächst ab März bis Ende Dezember 2023 gilt. Bei Bedarf kann die Maßnahme bis Ende April 2024 verlängert werden. Um die Energieverbraucher auch in diesem Winter nicht mit den hohen Kosten allein zu lassen, gilt die Beteiligung durch den Staat bereits rückwirkend ab Januar 2023.
Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis. Stromkundinnen und -kunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr, vor allem mittlere und große Unternehmen, erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an.

So funktioniert die Gas- und Wärmepreisbremse

Auch für einen Teil des Gasverbrauchs übernimmt der Staat den Anteil des Arbeitspreises, der über 12 ct/kWh liegt, für den anderen Anteil zahlt man den mit seinem Energieversorger vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Der Staat gleicht dabei die Differenz zwischen den 12 ct/kWh und dem Arbeitspreis der Energieversorger aus. Kleinere und mittlere Wärmekunden erhalten ebenfalls für 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen garantierten Bruttoarbeitspreis. Dieser liegt für Wärme bei 9,5 ct/kWh. Außerdem wird bei der Gas- und Wärmepreisbremse zwischen Privathaushalten und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) unterschieden.

Warum sich Energiesparen trotzdem lohnt

Die Energiepreisbremsen sind bewusst so konstruiert, dass sich Sparen auf jeden Fall lohnt.
Die Entlastung bezieht sich nämlich nicht auf den aktuellen, sondern auf den bisherigen Verbrauch und auf die, auf dieser Basis vorausgeschätzte, Verbrauchsmenge. Sie zahlen die reduzierten monatliche Abschläge auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs bzw. des vorausgeschätzen Energieverbrauchs. Liegt ihr tatsächlicher Energieverbrauch im Jahr 2023 unter diesen Werten, bekommen Sie eine deutlich höhere Rückzahlung, als wenn Sie Ihren Energieverbrauch nicht reduziert hätten.

Berechnungsbeispiele auf rhenag.de

Um Ihnen noch besser zu verdeutlichen, was die Energiepreisbremsen für Sie konkret bedeuten, haben wir Ihnen auf rhenag.de Berechnungsbeispiele für die Strompreisbremse  sowie die Gas- und Wärmepreisbremse zur Verfügung gestellt. Dort finden Sie auch detaillierte Informationen zu Sonderthemen und zu aktuellen Änderungen und Anpassungen.